Dr. Andreas Fandrich

Rechtsanwalt und Bankkaufmann
Partner | Stuttgart

Herr Dr. Fandrich berät und vertritt Banken, Unternehmen, Vorstandsmitglieder und Aufsichtsräte im Bankenaufsichts- und Gesellschaftsrecht. Daneben begleitet er Umstrukturierungen von Banken und Unternehmen (insbesondere Verschmelzungen und Sanierungen) und ist Hausanwalt vieler Banken. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Bank- und Gesellschaftsrecht einschließlich des Dienstvertrags-, Haftungs- und Verschmelzungsrechts.

Herr Dr. Fandrich ist seit 2011 Vorsitzender des Gesetzgebungsausschusses Bank- und Kapitalmarktrecht sowie seit 2003 Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltsverein.

 

Vita

  • geboren 1964 in Ludwigsburg
  • Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Deutsche Bank AG
  • Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen und München
  • Promotion bei Herrn Prof. Dr. Kirchhof, Universität Tübingen
  • Zulassung als Rechtsanwalt seit 1995
  • 1997 Gründung der eigenen Kanzlei
  • 2003-2008 Gründungsvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltsverein
  • Seit 2011 Vorsitzender des Gesetzgebungsausschusses Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltsverein

 

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Kontakt

Dr. Andreas Fandrich

T 0711 / 22 29 43-30
F 0711 / 22 29 43-43
M afandrich@fandrich-rae.de

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