Dr. Andreas Fandrich
Rechtsanwalt und Bankkaufmann
Partner | Stuttgart
Herr Dr. Fandrich berät und vertritt Banken, Unternehmen, Vorstandsmitglieder und Aufsichtsräte im Bankenaufsichts- und Gesellschaftsrecht. Daneben begleitet er Umstrukturierungen von Banken und Unternehmen (insbesondere Verschmelzungen und Sanierungen) und ist Hausanwalt vieler Banken. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Bank- und Gesellschaftsrecht einschließlich des Dienstvertrags-, Haftungs- und Verschmelzungsrechts.
Herr Dr. Fandrich ist seit 2011 Vorsitzender des Gesetzgebungsausschusses Bank- und Kapitalmarktrecht sowie seit 2003 Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltsverein.
Vita
- geboren 1964 in Ludwigsburg
- Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Deutsche Bank AG
- Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen und München
- Promotion bei Herrn Prof. Dr. Kirchhof, Universität Tübingen
- Zulassung als Rechtsanwalt seit 1995
- 1997 Gründung der eigenen Kanzlei
- 2003-2008 Gründungsvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltsverein
- Seit 2011 Vorsitzender des Gesetzgebungsausschusses Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltsverein