Dr. Stefan Taube
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Rechtsanwalt | Bonn
Herr Dr. Taube berät in allen Fragen rund um den Bau. Er betreut die am Bau Beteiligten sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von Ansprüchen. Die Interessen der ausführenden Unternehmen, Architekten und Fachplaner, setzt er außergerichtlich oder auch gerichtlich durch. Zu seinen weiteren Schwerpunkten zählen das Individualarbeitsrecht sowie die rechtliche Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit der Vermittlung von Finanz- und Versicherungsprodukten.
Herr Dr. Taube ist Mitglied im FachanwaltBau - Verein für Fachanwälte des Bau- und Architektenrechts Bonn / Rhein-Sieg e.V., in der Arbeitsgemeinschaft Baurecht des Deutschen Anwaltverein und im Bonner Anwaltverein. Er ist ferner Mitautor des Kommentars zur „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)“ Neuenfeld/Baden/Brückner/Taube im Kohlhammer Verlag.
Vita
- geboren 1973 in Altenmarkt i.Pg.
- Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg, München und Bonn
- Rechtsreferendariat im Bezirk OLG Düsseldorf
- Promotion bei Prof. Dr. Heinze, Universität Bonn und Prof. Dr. Walker, Universität Gießen
- ab 2006 Rechtsanwalt bei ddkb Rechtsanwälte/Fachanwälte in Bonn
- 2017 Wechsel zu FORKERT Rechtsanwälte nach Andernach
- seit 2018 Rechtsanwalt bei Dr. Fandrich Rechtsanwälte